Begriffe von A bis B |
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AHV-Überbrückungsrente...
Temporäre Rente, die von der Vorsorgeeinrichtung zwischen dem Altersrücktritt und dem Einsetzen der AHV-Rente gewährt wird. |
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Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Grundkapital einer Unternehmung (Aktiengesellschaft) verkörpert. Die Aktie ist ein Sachwert und ein Teil des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft. Ihr Ertrag und Marktwert (Börsenkurs) richten sich somit nach der wirtschaftlichen Ertragskraft der betreffenden Unternehmung und können folglich erheblichen Schwankungen unterworfen sein. |
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Aktienindex
Kennziffer zur Beobachtung der Kursentwicklung der Aktiengruppe an der Börse (z.B. Dow Jones Index). |
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Amtlicher Wert
Durch kantonale Schätzung festgelegter Wert einer Liegenschaft. |
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Anlagefonds
Der Anlagefonds (auch Investmentfonds genannt) ist ein Vermögen, das aufgrund öffentlicher Werbung von den Anlegern zum Zwecke der gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und von der Fondsleitung nach dem Grundsatz der Risikoverteilung für Rechnung der Anleger verwaltet wird. |
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Anlagepolitik
Richtlinien, die bei der Anlage eines Vermögens nach den Erfordernissen der Sicherheit, Risikoverteilung, Werterhaltung, Gewinnerzielung und Rendite aufgestellt wird. |
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Anlagestiftung
Der Zweck einer Anlagestiftung ist es, Vermögen von mehreren Personalvorsorge-Einrichtungen sicher und gewinnbringend im Rahmen der gesetzlichen Anlagerichtlinien anzulegen und zu verwalten. |
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Anleihe
Gesamthaft in einem bestimmten Zeitpunkt aufgenommene, in der Regel festverzinsliche, mittel- oder langfristige Schuld, die in gleichartige Obligationen unterteilt ist. |
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Annuität
Annuität: Jährliche Aufwendung für Verzinsung und Tilgungsrate einer bestimmten Kapitalschuld. Bei jährlich gleichbleibenden Annuitäten erhöht sich die Tilgung um die eingesparten Zinsen auf dem bereits zurückbehaltenen Kapital (Kumulative Tilgung). |
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Anstalt
Die öffentlich-rechtliche Anstalt ist eine aus Mitteln und Personal, technisch und organisatorisch zusammengefasste Verwaltungseinheit, die für eine bestimmte Verwaltungsaufgabe dauernd den Anstaltsbenützern zur Verfügung steht. |
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Aufsichtbehörde
Die Aufsichtsbehörde ist gemäss BVG vorgesehen. Sie muss eine zentrale, kantonale Instanz sein, welche unter der Oberaufsicht des Bundesrates steht. Sie kann gewisse Aufgaben auch anderen Kantons- oder Gemeindeinstanzen übertragen. Die Aufsichtsbehörde ist kein Organ der VE und hat nicht die Befugnis, eine Vertretung in der VE oder Teilnahme an ihrer Verwaltung zu verlangen. Die Aufsichtsbehörde kann Weisungen erlassen, insbesondere betreffend die Vermögensverwaltung. Sie ist auch befugt, Klagen von Destinatären entgegenzunehmen, wenn die Organe der VE willkürlich handeln. |
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Auskunftspflicht
Pflicht des Versicherten, der Kasse alle Auskünfte zu erteilen, die für die korrekte Anwendung des Reglementes erforderlich sind, wie Familienverhältnisse, gesetzliche oder vom Versicherten freiwillig übernommene Unterhaltspflichten, Gesundheitszustand, Bereitschaft sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. |
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Austrittsleistung
Reglementarische Leistung, die einem Versicherten gewährt wird, der aus der Personalvorsorgeeinrichtung austritt (auch "Freizügigkeitsleistung" genannt). |
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Autonome Kasse
Selbstverwaltete Kasse, das heisst Institution mit eigener Organisation und Verwaltung. |
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BVG
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Obligatorische Mindestleistungen. |
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Barwert
Der Barwert in einem bestimmten Zeitpunkt entspricht dem Wert, der dann als verzinsliches Kapital vorhanden sein muss, um daraus später zu erwartende Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. |
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Baukredit
Hypothekarisch sichergestellter Kredit zur Bezahlung eines Neu- oder Umbaus. |
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Baurecht
Das Baurecht ist ein beschränktes dingliches Recht. Die Eigentümer des Grundstückes verpflichtet sich einem Dritten gegenüber, ihn auf seinem Grundstück bauen zu lassen. |
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Beharrungszustand
Pflicht des Versicherten, der Kasse alle Auskünfte zu erteilen, die für die korrekte Anwendung des Reglementes erforderlich sind, wie Familienverhältnisse, gesetzliche oder vom Versicherten freiwillig übernommene Unterhaltspflichten, Gesundheitszustand, Bereitschaft sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. |
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Beitragspflicht
Pflicht, die vom Reglement vorgesehenen Beiträge zu leisten. In der Regel wird unter Beitrag ein wiederkehrender Beitrag verstanden. |
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Beitragsprimat
Wir sprechen von einer Vorsorgeeinrichtung mit Beitragsprimat, wenn die Beitragshöhe im Reglement festgelegt ist (in festen Frankenbeträgen oder in Prozenten einer Bezugsgrösse) und daraus die Höhe der einzelnen Vorsorgeleistungen ermittelt wird. |
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Bonität der Vorsorgeeinrichtung
Bonität ist bei einer Vorsorgeeinrichtung dann gegeben, wenn Sicherheit, genügender Ertrag der Anlagen und eine angemessene Verteilung der Anlagerisiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfes an flüssigen Mitteln gewährleistet sind. |
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Buchgewinn
Bei Veräusserung oder Höherbewertung von Aktien entstehender Gewinn, anstelle der bisher als stille Reserve bestehenden Differenz zwischen dem Buchwert und dem höheren Marktwert. |
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Buchverlust
Bei Tieferbewertung von Aktien enstehender Verlust, entsprechend der Differenz zwischen dem bisherigen, höheren und dem neuen, tieferen Buchwert. |
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Buchwert
Betrag, zu dem ein Aktivposten in der Bilanz aufgeführt ist, ohne Rücksicht auf den allfälligen Mehr- oder Minderwert oder den Nennwert. |
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Ärztliche Untersuchung
Ärztliche Untersuchung auf Anordnung der Vorsorgeeinrichtung bei Geltendmachung von Versicherungsleistungen. Die Leica bestimmt in der Regel den Arzt. |