Löst die Firma oder ein Versicherter das Arbeitsverhältnis vor der Pensionierung auf und besteht kein Anspruch auf Vorsorgeleistungen, so scheidet der Versicherte aus der Pensionskasse aus und hat Anspruch auf eine Austrittsleistung.
Die Höhe der Austrittsleistung entspricht dem am Austrittstag vorhandenen Sparkapital.
Die Austrittsleistung wird der Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überwiesen oder beim Fehlen einer solchen zur Erstellung eines Freizügigkeitskontos oder einer Freizügigkeitspolice verwendet.
Reicht der Versicherte die für die Überweisung der Austrittsleistung oder die Erhaltung des Vorsorgeschutzes notwendigen Angaben nicht ein, so überweist die Pensionskasse die Austrittsleistung frühestens nach sechs Monaten, spätestens aber zwei Jahre nach dem Austrittsdatum, samt BVG-Zins an die Auffangeinrichtung.
Die im Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses versicherten Leistungen bei Tod und Invalidität bleiben unverändert versichert bis zum Beginn eines neuen Arbeits-verhältnisses, längstens aber während einem Monat. Ist die Austrittsleistung bereits ausbezahlt worden, so wird sie mit fällig werdenden Invaliditäts- bzw. Todesfallleistungen verrechnet.
Die Austrittsleistung wird dem Versicherten auf dessen Begehren bar ausbezahlt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
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der Versicherte verlässt die Schweiz oder das Fürstentum Liechtenstein endgültig, |
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der Versicherte nimmt eine selbständige Erwerbstätigkeit auf und untersteht der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr,
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die Austrittsleistung beträgt weniger als einen Jahresbeitrag des Versicherten. |
An verheiratete Versicherte ist die Barauszahlung nur zulässig, wenn der Ehepartner schriftlich zustimmt.
Für Versicherte mit Wohnsitz in der EU kann nur der überobligatorische Teil der Austrittsleistung in bar ausbezahlt werden. Der obligatorische Teil der Austrittsleistung, das sogenannte BVG-Altersguthaben (vgl. Leistungsausweis), muss in der Schweiz auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen oder zur Errichtung einer Freizügigkeitspolice verwendet werden.
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