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Die Anlagerichtlinien sind richtungsweisend für den Stiftungsrat, die Anlagekommission und die Verwaltung (Geschäftsführung) der Vorsorgeeinrichtung bei der Bewirtschaftung des Pensionskassenvermögens. Sie formulieren die mittel- bis längerfristigen Ziele bezüglich Vermögensverwaltung und werden durch den Stiftungsrat erlassen bzw. abgeändert.
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