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Begriffe von T bis Z
Technischer Gewinn oder Verlust
Dieser entsteht, wenn die getroffene Annahme nicht dem tatsächlichen Verlauf entspricht.
Technischer Zinssatz
Der für die Diskontierung der zukünftigen Leistungen und Beiträge angewendete Zinssatz. Der technische Zinssatz ist ein zentraler Parameter für die Feststellung der versicherungstechnischen Verpflichtungen, der im Zusammenhang mit den Annahmen über die langfristigen Kapitalanlagen zu wählen ist.
Teilinvalider
Person, die aus gesundheitlichen Gründen teilarbeits- oder erwerbsunfähig geworden ist und deshalb eine Teilrente bezieht. Ein im Sinne der IV Teilinvalider kann vollzeitig arbeiten, aber einen niedrigeren Lohn als früher beziehen.
Teilrente
Rentenbetrag, der von der VE ausbezahlt wird, wenn die Anzahl der erforderlichen Beitragsjahre für die Vollrente nicht vorhanden ist. Dieser Ausdruck wird auch im Falle einer teilweisen Invalidität verwendet.
Transitorische Aktiven
Posten der Rechnungsabgrenzung; anteilsmässige Aktivierung von Ausgaben, die im abgelaufenen Geschäftsjahr bezahlt wurden, jedoch das neue Geschäftsjahr betreffen, oder von Erträgen, die dem alten Geschäftsjahr gutzuschreiben sind, jedoch erst in der neuen Rechnungsperiode eingehen.
Transitorische Passiven
Posten der Rechnungsabgrenzung; anteilsmässige Buchung von Erträgen, die bereits in der alten Rechnungsperiode eingingen, jedoch erst das folgende Geschäftsjahr betreffen, oder von Ausgaben, die erst in der neuen Rechnungsperiode bezahlt werden, jedoch da
Umlageverfahren (z.B. AHV)
Beim Umlageverfahren wird der jährliche Beitrag periodisch so festgelegt, dass aus ihm die in der entsprechenden Periode anfallenden Vorsorgeleistungen erbracht werden können. Weder die laufenden noch die anwartschaftlichen Ansprüche sind somit durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt.
Verbandskasse
Von einem Verband für seine Mitglieder organisierte Vorsorgeeinrichtung.
Vermögen
In der buchhalterischen Terminologie bedeutet der Ausdruck "Vermögen" die Werte, über die das Unternehmen oder die betroffenen Vorsorgeeinrichtung verfügen kann, und die im Bezug auf ihre Verfügbarkeitstermine bewertbar sind. Als Vermögen können nur Posten der Aktiven der Bilanz bezeichnet werden.
Versicherungsdauer (Jahre, Zeitabschnitt)
Jahre, während denen der Versicherte gegen Risiken gedeckt ist.
Versicherungsgericht
Jeder Kanton bezeichnet als kantonale Instanz ein Gericht, das über Streitigkeiten, die sich aus einem Vorsorgeverhältnis ergeben, entscheidet.
Versicherungskasse
Häufiger Name von VE des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde.
Volle (ganze) Rente
Von einer Versicherungseinrichtung gewährte Rente, vorausgesetzt, dass die Anzahl Beitragsjahre des Versicherten dem Maximum gemäss Reglement entspricht. Dieser Ausdruck wird auch bei einer Vollinvalidität verwendet.
Vollständige, unvollständige Dauer
In der AHV gebräuchliche Begriffe, die bei Vorsorgeeinrichtungen nur dann zu verwenden sind, wenn für maximale Leistungen eine Mindestdauer vorgeschrieben ist.
Waise
Kind eines verstorbenen Versicherten (aktiv oder pensioniert), das infolge Tod des Versicherten Anspruch auf eine Rente hat. Der Anspruch besteht, solange die reglementarischen Bestimmungen erfüllt sind. Dieser Begriff gilt auch für Kinder, wenn der verstorbene Versicherte für ihren Lebensunterhalt aufkam.
Witwe/Witwer
Ehegatte eines verstorbenen Versicherten.
Wohlerworbene Rechte
Unter wohlerworbene Rechte versteht man in der 2. Säule die vorhandenen Freizügigkeitsleistungen der aktiven Versicherten bzw. die laufenden Renten der Rentenbezüger einer Vorsorgeeinrichtung.

Die wohlerworbenen Rechte dürfen nicht durch eine Änderung des Vorsorgereglements reduziert werden.

Weist die Vorsorgeeinrichtung bei einer Teilliquidation eine Unterdeckung aus, so kann sie ausnahmsweise die Freizügigkeitsleistungen der ausgetretenen Versicherten reduzieren.
Zinsgewinn oder -verlust
Wenn der technische Zinssatz und die Nettorendite auf den Anlagen unterschiedlich sind.
Übergangsgeneration
Versicherte einer Vorsorgeeinrichtung, die bei einer Änderung des Reglementes versichert sind. Ihre Rechte und Pflichten werden in sog. "Übergangsbestimmungen" des Reglementes oder eines Nachtrages geregelt.
Überlebender Ehegatte
Ehegatte eines verstorbenen Versicherten (aktiv oder pensioniert). Dieser Ausdruck wird verwendet, wenn Witwer und Witwen unter den gleichen Bedingungen eine Hinterlassenenleistung beanspruchen können. Sind die statutarischen Bedingungen erfüllt, so bezieht der überlebende Ehegatte die Rente bis zu seinem Tod oder allenfalls bis zu einer Wiederverheiratung.

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