Begriffe von F bis H |
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Finanzielle Mittel
Die finanziellen Mittel einer VE sind Werte, über die sie kurz-, mittel- und langfristig verfügen kann. Diese Werte figurieren unter den Rubriken der Aktiven der Bilanz. Um die tatsächliche finanzielle Lage der VE zu kennen, muss man auch die Passiven der Bilanz berücksichtigen, unter denen die Schulden, die Verpflichtungen und das freie Kapital einzeln figurieren. |
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Freizügigkeitsleistung
Siehe unter "Austrittsleistung" |
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Freizügigkeitspolice
Mit einer Freizügigkeitsleistung als Einmaleinlage errichtete, prämienfreie Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft oder beim Pool Schweiz. Lebensversicherungsgesellschaften. Rückkauf nur bei Erbringung in eine Personalvorsorge-Einrichtung möglich bzw. in den gesetzlich zugelassenen Fällen. Die Freizügigkeitspolice darf nun auch bei einer Gemeinschaftsstiftung oder einer öffentlich-rechtlichen VE abgeschlossen werden. |
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Freizügigkeitsstiftung
Einrichtung der Bank mit dem Zweck, das durch Freizügigkeit anfallende Vorsorgekapital steuerfrei zu günstigen Bedingungen anzulegen und zu verwalten. |
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Fürsorgefonds, Hilfsfonds, Wohlfahrtsfonds, Unterstützungsfonds, Sparfonds, Risikofonds
Früher oft als Bezeichnungen für Vorsorge-einrichtungen verwendet. Heute versteht man darunter meistens spezielle Abteilungen, auch innerhalb einer bestehenden Institution, die in der Regel nicht reglementiert sind. Sie haben verschiedene Zweckbestimmungen und sehen häufig freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch vor. |
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Gemeinschaftsstiftung
Eine Gemeinschaftsstiftung ist eine Stiftung für verschiedene Unternehmungen, die durch bestimmte Gemeinsamkeit miteinander verbunden sind und die ihren Arbeitnehmern eine einheitliche Vorsorge bieten möchte. Das typische Merkmal dieser Stiftung ist, dass die Organisation, der Versicherungsplan und die Rechnungsführung einheitlich geregelt sind. |
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Geschiedene Ehegatten
Hinterlässt der Versicherte einen geschiedenen Ehegatten, so ist dieser in gewissen Fällen dem überlebenden Ehegatten gleichgestellt. Die Leistungen dürfen jedoch zusammen mit den Leistungen der übrigen Versicherungen den im Scheidungsurteil zugesprochenen Anspruch nicht übersteigen. |
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Goldene Regel
Bei der goldenen Regel wird von der Annahme ausgegangen, dass die Geldentwertung im gleichen Verhältnis zunimmt wie die Verzinsung der Altersguthaben. |
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Halbinvalid
Person, die eine halbe Invalidenrente bezieht, weil ihre Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen vermindert ist. |
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Halbwaise
Kind, bei dem nur der Elternteil verstorben ist, der versichert war. |
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Hinterlassene, Hinterbliebene
Personen, die bei Tod des Versicherten (Aktive oder Pensionierte) Anspruch auf eine Leistung der VE haben, grundsätzlich weil der Verstorbene für deren Lebensunterhalt ganz oder zu einem wesentlichen Teil aufgekommen ist. Umfasst Witwe, Witwer, geschiedene Ehefrau, Waisen. |
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Hypothek
Forderung, die durch ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht sichergestellt ist. |